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9. Januar 2019
Vortragsreihe „sicher – mobil“ ab 29. Januar im AWO-Treff Werder
9. Januar 2019

Nächste Anglerprüfung am 24. Januar in Brandenburg (H.)

(red) Brandenburg (H.). Wer im Land Brandenburg die Raubfischangel auswerfen möchte, benötigt den unbefristeten Fischereischein. Voraussetzung für diesen Fischereischein ist das Bestehen einer Anglerprüfung. Die untere Fischereibehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt am Donnerstag, dem 24.01.2019, um 17 Uhr in der Dienststelle der Kreisverwaltung, Potsdamer Straße 18, in Brandenburg an der Havel eine Anglerprüfung durch. Im Anschluss kann der Fischereischein gleich in Empfang genommen werden. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und an dieser Anglerprüfung teilnehmen möchte, kann sich in der unteren Fischereibehörde bis zum 18.01.2019 schriftlich anmelden. Das Antragsformular sowie die Links zum Fragenpool und zum Onlinetest sind im Internet unter www.potsdam-mittelmark.de Bürgerservice > Dienstleistungen A-Z>„Anglerprüfung-Zulassung/Prüfungsteilnahme“ eingestellt. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro. Weitere Fragen zur Anglerprüfung werden gern telefonisch unter 03381-533-149 beantwortet.