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Öffentlichkeit darf Mitsprache beim Baumblütenfest nicht verlieren

Die Fraktion StadtMitGestalter/Ingo Krüger begrüßen die Gründung der Veranstaltungsgesellschaft mbH Werder (Havel) für das Baumblütenfest ab 2021, sehen aber gravierende Mängel im von der Verwaltung vorgeschlagenen Gesellschaftsvertrag.

Am 10. Dezember 2020 sollen die Stadtverordneten den Gesellschaftsvertrag für die im September diesen Jahres beschlossene stadteigene Veranstaltungsgesellschaft „Baumblüten“ auf den Weg bringen.

„Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage des städtischen Handelns, um unser Baumblütenfest ab 2021 durchzuführen. Um so wichtiger ist es, dass sich die Gesellschafter und der Aufsichtsrat zu Transparenz und Mitsprache verpflichten.“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anika Lorentz.

Der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Stadtverwaltung Werder (Havel) weist Mängel auf, die dringend behoben werden müssen. Vor allem die Rechte der Gesellschafterversammlung müssen gestärkt und die Möglichkeiten zur Einflussnahme der Stadtverordneten sichergestellt werden. Die gewählten Vertreter der Stadt Werder (Havel) sollen bei Standgebühren, Beauftragungen und Planung des Festes weiterhin mitsprechen können. Das Unternehmen soll die Förderung der einheimischen Wirtschaft und Kultur bezwecken und weitgehend transparent agieren.

„Wir dürfen an dieser Stelle den Prozess der Einwohnerbeteiligung und Offenheit gegenüber allen Beteiligten nicht abschneiden. Deshalb fordern wir umfassende Ergänzungen am Gesellschaftsvertrag ein, die den Einfluss der städtischen Instanzen gewährleisten sollen.“, so Lorentz.

Antrag zur Änderung des vorgeschlagenen Gesellschaftsvertragesänderung

BSVV_0246_20

Gesellschaftsvertraggeae_Vorschlag_Verwaltung