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Veterinäramt schließt „Tierklappe“ in Steindorf – Betrieb nicht mit Tierschutzgesetz vereinbar

(red) PM/Wiesenburg. Das Aussetzen von Hunden, Katzen und Nagetieren besonders vor der beginnenden Urlaubszeit ist alljährlich trotz des Verbots nach dem Tierschutzgesetz ein zunehmendes Problem in ganz Deutschland. Mit der neuen Idee einer „Tierklappe“ wollten die Gründerinnen des Tierschutzvereins „Samtschnuten“ e. V. den ausgesetzten Tieren zumindest die leidvolle Erfahrung des Angebundenseins in fremder Umgebung ersparen. Es gibt auch in Potsdam-Mittelmark leider Beispiele dafür, dass Hunde nur noch den davon fahrenden Rücklichtern ihres Herrchens oder Frauchens hinterher sehen mussten. So starb ein Hund, der am Fahrradständer eines Supermarktes in einer kalten Winternacht im Januar angebunden blieb. Dennoch: Das Betreiben einer Tierklappe, in der jedermann, der sich in einer Notlage mit der Betreuung seines Tieres befindet oder aber einfach nur sich bequem anonym seiner Verantwortung für sein Haustier entziehen will, ist seitens des Veterinäramtes nicht erlaubnisfähig. Es besteht die Gefahr, dass hochgradig infizierte Tiere oder aber auch gefährliche Tiere in die Boxen kommen. Die Tierklappe in Steindorf, Gemeinde Wiesenburg/Mark, muss daher ab sofort geschlossen bleiben.

Im Landkreis gibt es mehrere Tierschutzvereine, die auch Tierheime oder Pflegestellen betreiben. Betroffene Tierbesitzer, die im Notfall ihre Tiere nicht mehr selbst versorgen können, wenden sich bitte dorthin oder an das Veterinäramt, Tel. 03381- 533271, Email: fb3@potsdam-mittelmark.de.