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28. August 2019

Obstbau von Verbot der Wasserentnahme betroffen

Die Stadt Werder (Havel) fürchtet nach dem Verbot des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen für den Werderaner Obst- und Gartenbau. Hintergrund die Abhängigkeit der Obstbaubetriebe auf der Glindower Platte und dem Kammeroder Obstplan von der Brauchwasserversorgung. Das Brauchwasser wird vom Glindower See aus zu den Plantagen und Gärten gepumpt. Unter anderem wegen der Lage im Wasserschutzgebiet ist dort keine Brunnenwasserversorgung möglich. Nach der Verfügung des Landkreises müsste die Brauchwasserversorgung an sich abgestellt werden.

„In der Verfügung des Landkreises wird zwar die wirtschaftliche Betroffenheit von Anliegern betrachtet, die per Gesetz das Recht auf Wasserentnahme haben. Der Landkreis hat es aber bislang versäumt, die Betroffenheit der Werderaner Obst- und Gartenbauern abzuwägen“, so Werders 1. Beigeordneter  Christian Große. Er geht deshalb davon aus, dass der Landrat die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Brauchwasserversorgung in Werder aufrecht erhält und die Stadt hier von dem Verbot befreit. Dazu laufen aktuell Abstimmungen. „Zumindest eine Grundversorgung der Obst- und Gartenbaubetriebe muss weiter möglich bleiben“, so der 1. Beigeordnete.