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Werder: Verkehrseinschränkungen zum 139. Baumblütenfest

(red) Werder. Das 139. Baumblütenfest (28. April bis 6. Mai 2018) bringt in Werders Innenstadt erhebliche Verkehrseinschränkungen für den Kfz-Verkehr mit sich. An beiden Festwochenenden, am 30. April (Brückentag) und am 1. Mai, werden wie im vergangenen Jahr viele Innenstadtbereiche von Werder (Havel) abgesperrt sein. Die Entscheidungen dazu wurden gemeinsam mit den Sicherheitspartnern getroffen. Was genau ist geplant? Stadtbereiche innerhalb eines Außenrings werden an den Festwochenenden sowie am Brückentag und am 1. Mai nur für Anlieger mit Personalausweis mit Kfz befahrbar sein. Für Gäste der Anlieger wird das Fahren im Außenring nur bis 10 Uhr möglich sein. Der Festbereich in einem Innenring wird an diesen Tagen ab 12 Uhr (Brückentag ab 15 Uhr), auf der Insel ab 10 Uhr auch für Anlieger nicht mehr befahrbar sein. Der abgesperrte Innenring beginnt in der Potsdamer Straße nach dem Gutshof, in der Brandenburger Straße hinter der Kölner Straße, in der Kemnitzer Straße hinter dem Elsebruchweg, im Hohen Weg nach der Schönemannstraße und in der Eisenbahnstraße hinter der Adolf-Damaschke-Straße. Dieser Abschnitt der Eisenbahnstraße wird auch am Brückentag ganztägig gesperrt sein. Der nur für Anlieger mit Ausweis befahrbare Außenring beginnt in der Potsdamer Straße an der B1, in der Kemnitzer Chaussee hinter der Margaretenstraße, in der Eisenbahnstraße hinter der Kesselgrundstraße und in der Damaschke-Straße in Höhe Vulkanwerft. Auch die Zufahrten von der Kemnitzer Chaussee Richtung Hoher Weg (Carmenstraße, Marienstraße, Erdebergweg), in das Wohngebiet Wachtelwinkel und die Kölner Straße sind nur für Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr von der B1 in Richtung Norden wird geleitet über Moosfennstraße, Brandenburger Straße, Elsebruchweg (Achtung! Einbahnstraße wird umgedreht), Kemnitzer Straße, Kemnitzer Chaussee und Kesselgrundstraße zur Phöbener Chaussee. Von der Phöbener Chaussee Richtung Süden wird der Durchgangsverkehr geleitet über die Kesselgrundstraße, Kemnitzer Chaussee, Margaretenstraße (Einbahnstraße) und Plessower See (Einbahnstraße) zur B1. Die Einbahnstraßenregelung im Elsebruchweg sowie in der Margaretenstraße/Am Plessower See bleiben auch für den 30. April bestehen. Ebenfalls wichtig: Der Hohe Weg wird während der gesamten Festwoche zwischen Plantagenplatz und Altenkirchweg stadtauswärts zur Einbahnstraße, soweit er nicht voll gesperrt ist. Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über die Verkehrseinschränkungen! In der Eisenbahnstraße gibt es an den Festwochenenden, am Brückentag und am 1. Mai keinen Busverkehr, ansonsten bleibt der Busverkehr mit Einschränkungen gewährleistet. Näheres entnehmen Sie bitte den Fahrgastinformationen der Regiobus.

Der Zugang der Rettungskräfte in alle Stadtbereiche wird trotz der Verkehrseinschränkungen gewährleistet bleiben. Im Innenstadtbereich wird kein Parkplatz mehr zur Verfügung stehen. Gäste des Blütenfestes werden gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Fahrgastschifffahrt anzureisen. Für Bewohner des Innenrings, die während der Wochenenden, am Brückentag oder am 1. Mai beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, kann gegen einen Nachweis (Bescheinigung Arbeitgeber) unter genehmigung@werder-havel.de ein Stellplatz außerhalb des Innenrings angeboten werden. Diese Möglichkeit ist begrenzt. Weitere Angaben sind der Karte zu entnehmen.