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Fluggasthelfer sorgen für Entschädigung

(akz-o) Jeden Tag fallen allein in Deutschland über 75 Flüge aus oder verspäten sich. Urlauber und Geschäftsreisende brauchen bei Chaos am Flughafen starke Nerven. Die gute Nachricht: In vielen Fällen müssen die Fluggesellschaften den Passagieren eine Entschädigung zahlen. Das regelt eine EU-Verordnung. Wenn der Flieger mehr als drei Stunden zu spät landet oder gleich ganz ausfällt, stehen den Fluggästen zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu. „Die Höhe der Ansprüche orientiert sich an der Flugdistanz“, so Stefanie Winiarz, Expertin des Fluggasthelfers EUclaim. Das Unternehmen mit Sitz in Duisburg unterstützt Reisende dabei, Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, wenn sich Flüge verspäten, ausfallen oder überbucht sind.

Denn viele Passagiere scheitern daran, Entschädigungen direkt von der Fluggesellschaft einzufordern. Die Airlines weigern sich teilweise, berechtigte Entschädigungen auszuzahlen. Häufig berufen sie sich auf die sogenannten außergewöhnlichen Umstände, für die sie nicht verantwortlich seien. Damit sind zum Beispiel Streiks, Vulkanausbrüche oder schwere Unwetter gemeint. In diesen Fällen haben Fluggäste bei Verspätung oder Annullierung kein Recht auf Entschädigung. „In vielen Fällen nutzen die Airlines dies allerdings als Ausrede, um nicht zahlen zu müssen“, erklärt Stefanie Winiarz.

Hier kommt EUclaim ins Spiel: „Wir betreiben die weltweit größte Flugdatenbank, die rund um die Uhr Wetterverhältnisse und Flugbewegungen erfasst und auswertet“, so Winiarz. Die Experten können so schnell die tatsächlichen Gründe für Ausfälle und Verspätungen rekonstruieren und prüfen. Und tatsächlich sind oftmals Personalengpässe oder technische Defekte schuld an einer Flugverzögerung. In diesen Fällen muss die Airline Entschädigung an die Passagiere zahlen.

EUclaim hilft Reisenden dabei, schnell, unbürokratisch und mit Erfolg an ihre berechtigte Entschädigung zu kommen.

Neben weiteren Informationen erfahren betroffene Passagiere auf www.euclaim.de mit ihrer Flugnummer und dem Flugdatum in wenigen Sekunden, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Gut zu wissen: Ansprüche gelten bis zu drei Jahre rückwirkend.

Die erfahrenen Experten für Passagierrechte konnten in den letzten zehn Jahren schon mehr als 350.000 Passagieren zu ihrem Recht verhelfen. Der Service ist für den Kunden risikolos. Lediglich im Erfolgsfall erhält der Fluggasthelfer eine Provision von 22,5 Prozent der Entschädigungssumme.

Foto: romrodinka/iStock.com/EUclaim/akz-o