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Förderung für Batteriespeicher von Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2018

(akz-o) Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung und weist darauf hin, dass bis Ende 2018 Investitionen in Batteriespeicher gefördert werden.

Private Haushalte können mit einer Photovoltaik-Anlage, z. B. auf dem Dach des Eigenheims, aktiv an der Energiewende mitwirken und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen. „Mit einer eigenen Photovoltaikanlage lassen sich bis zu 30 Prozent des Stromverbrauchs im Haushalt selbst erzeugen. Wird die Anlage mit einem Batteriespeicher ergänzt, lässt sich der Anteil des Eigenverbrauchs auf etwa 70 Prozent erhöhen“, erläutert Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Im Falle einer Darlehensfinanzierung über die KfW-Bank wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent der rechnerischen Speicherkosten gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Die Förderung kann sowohl für die Investition in eine neue Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, als auch für die Nachrüstung eines Batteriespeichers in eine vorhandene Photovoltaik-Anlage genutzt werden.

Eine effiziente Photovoltaik-Anlage bedarf einer sorgfältigen Planung. Die passende Größe und der richtige Standort der Anlage müssen festgelegt werden. Zusätzlich ist zu klären, ob ein Batteriespeicher integriert werden soll. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet dazu eine persönliche und anbieter-neutrale Beratung an.

Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter der Telefonnummer: 0800/809 802 400.

Foto: grafikplusfoto/fotolia.com/Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./akz-o